Viele elektronische Geräte speichern intern Nutzungsprotokolle. So haben selbst einfache Faxgeräte einen Nummernspeicher. Werden solche Geräte nun entsorgt, dann lässt sich sehr einfach dieser Speicher auswerten. Daher sollten Sie bei der Entsorgung von Altgeräten immer prüfen, ob ein interner Speicher vorhanden und dieser dann auch gelöscht ist. Dieses gilt natürlich besonders auch für Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks, usw.
Musterprozess:
Wir haben ein Verfahren eingeführt, mit dem wir sicher stellen, das vor der Entsorgung von Altgeräte bzw. Altdatenträger alle Daten sicher gelöscht wurden und somit kein Datenzugriff durch Dritte erfolgen kann.

