Die Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber). Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann der Geschäftsführende in die Zwickmühle geraten, dass er die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen kann. Der Chefsessel kann damit zum Pulverfass mit weitreichenden negativen persönlichen, zumindest finanziellen Folgen werden. Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (genannt: D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.
Grundsätzlich geht es daher um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- als auch von Außenansprüchen und selbst bei fremdem Verschulden haftet das Management!
Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen. Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft sind hier gemeint. Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens der Geschäftspartner (Kunden / Lieferanten), Wettbewerber, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderer Dritter gestellt (z.B. Haftungsfälle im Bereich Steuern/Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht).
Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden. Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.
Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat. Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar falschen oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus, ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).
Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.
Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (Deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.
Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.
Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden. Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird. Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung (Nichtwissen schützt vor Strafe nicht).
Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik. Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des faktischen Geschäftsführers.
Umsetzungsziel:
Es ist jährlich eine aktuelle Bestandsanalyse der für einen Geschäftsführer relevanten Haftungssituationen mit einer Fachkraft / Rechtsanwalt / Unternehmensberater durchzuführen und zu dokumentieren. Für die relevanten Haftungssituationen sind entsprechend dokumentierte Verfahren zu entwickeln und umzusetzen.
Die im jährlichen Audit (Bestandsanalyse) festgestellten und benötigten Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen werden zügig und dokumentiert umgesetzt. Insbesondere Haftungs- und Gewährleistungsthemen, aber auch Einladungen zur Gesellschafterversammlungen etc. werden explizit und nachvollziehbar dokumentiert. Praxisverstöße in der Auslegung bzw. Ausübung werden der GL sofort zugeführt. Für die Einhaltung der Prozesse / Vertragswerke etc. werden mit den betreffenden Mitarbeitern interne Schulungen durchgeführt. Auch diese werden dokumentiert.
Zum Beispiel haben wir vereinbart:
Qualitätsprüfung der Produkte und Dienstleistungen, Wareneingangskontrollen sachlich und organisatorisch, Abschätzung der Haftungsrisiken, Datenschutz, Psych. GB, Arbeitsschutzbegehung etc.
CSR Basischeck ID 318
Der CSR Basischeck eignet sich gut für den Start eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems (CSR). Dient auch der Bewertung der Qualität eines CSR-Systems mit sehr guten Erklärungen. Dieses CSR-System deckt die Basisfragen der gängigen CSR-Systeme und AWARDS dar.
Zu den einzelnen Punkten werden jeweils in der Beratung die Ist-Situation und etwaige Handlungsempfehlungen / Maßnahmen festgehalten.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
BGM-Basischeck ID 83
Betriebliches Gesundheitsmanagement für Starter.
Dieser Fragebogen eignet sich gut für den Aufbau eines Basis BGM-Systems. Er dient auch der Bewertung der Qualität des BGM-Systems mit sehr guten Erklärungen. Dieses BGM-System stellen den Kern sämtlicher BGM-Systeme und AWARDS dar.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
CSR-Basischeck ID 84
CSR / Nachhaltigkeit für Starter.
Dieser Check eignet sich gut für den Aufbau eines Basis-Nachhaltigkeits-/ CSR-Systems. Er dient auch der Bewertung der Qualität des CSR-Systems. Dies Kriterien des CSR-Basischecks stellen den Kern der CSR-Systeme und AWARDS dar.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Risk und Rating Unternehmensanalyse ID 196
Der Risk und Ratingcheck bietet eine umfassende Risikoanalyse. Risikomanagement ist die Tätigkeit des Umgangs mit Risiken. Dies umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. Risikomanagement nimmt im Rahmen von Cyber Risk, immer mehr Regularien allgemeiner Art als auch der Integration von Risikomanagementthemen in der DIN ISO 9001, bei Finanzierungsanfragen etc. eine immer größere Bedeutung ein.

