Pausen sind wichtig, egal ob in der Schule oder beim Arbeitsplatz am Computer, in der Werkstatt oder in der Produktion. Der Mensch braucht Pausen. Sie dienen maßgeblich dem Arbeitsschutz, da Sie als Arbeitnehmer in diesen Unterbrechungen neue Kraft tanken können und vor allem erhöht sich die Konzentration. Dadurch vermeiden Sie Fehler. Zudem schützen Sie mit einer Pause auch Ihre persönliche Gesundheit. Arbeitspausen sind generell im Arbeitsvertrag festgelegte Zeiten, in denen eine Arbeitsunterbrechung erfolgt. Hier findet entweder eine kurzfristige Erholung statt oder Mahlzeiten.
Dabei ist zu beachten, dass innerhalb dieser Pausen keine Arbeit geleistet werden muss und sich die Arbeitnehmer auch nicht bereithalten müssen, also keinen Bereitschaftsdienst leisten.
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann jeder Mitarbeiter in der Regel selbst und frei entscheiden, wo und wie er diese freie Zeit verbringt. Arbeitspausen sind zunächst zu unterscheiden in unbezahlte Ruhepause und die bezahlte Erholungszeit. Davon abzugrenzen sind die Ruhezeiten. Sie definieren die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Die Pausenzeiten sind im § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, das die vorgeschriebene Mindestanforderung ins Verhältnis mit der maximalen Arbeitszeit setzt.
Dabei gilt:
- Für eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden sind rechtlich keine Pausen vorgesehen.
- Für eine Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden sollte es mindestens eine Pause von 30 Minuten geben.
- Bei Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden kann der Arbeitnehmer mit mindestens 45 Minuten rechnen.
Dabei gilt, dass die Pausen auch in verschiedene Zeitabschnitte unterteilt werden können. Diese sollten jedoch mindesten 15 Minuten dauern, da sie sonst nicht als Ruhepause gelten, sondern als reguläre Arbeitszeit. Daneben darf ein Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden..> Die kurzzeitige Unterbrechung der Arbeit zur Pausennahme darf nicht als Bummelei kritisiert werden
- Bewährt hat sich die Einführung von 5 Minuten Pause nach einer Stunde Tätigkeit.
- In der zweiten Schichthälfte sollen weniger, aber dafür längere Pausen gemacht werden (z. B. 15 Minuten nach 2 Stunden).
- Das Verlassen des Arbeitsplatzes erhöht den Erholungswert der Pausen. Sinnvoll ist z. B. die Einrichtung einer „Pausenecke“ bzw. einer „Teeküche“. Siehe: Kurzpausensystem nach Richter & Hacker, BAuA, Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben.
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