Warum sollte ein Unternehmen über ein schriftlich fixiertes Vorgehen für den Arbeitsschutz verfügen?
Arbeitsschutz ist hohes Gut. Er verfolgt das Ziel, durch ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Zusammenwirken von Leitung und Mitarbeitern Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen der Prävention. Sie dienen zur Aufrechterhaltung bzw. sogar zur Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter und wirken somit indirekt auf die Leistungsfähigkeit und die Leistungsverbesserung.
Eine professionelle Organisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt Daten zur Wirksamkeit der Prävention zur Verfügung. Arbeitsschutz ist ein betriebliches Instrument zur Gewährleistung der Versicherungsfähigkeit des Unternehmens, sowie Förderprogrammen und Prämienkalkulationen von Versicherungen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein betrieblicher Wirtschaftsfaktor! (Wichtig: Diese Anleitung kann nur einen groben Überblick über die Vielzahl der Vorschriften geben, die ein Unternehmen einhalten muss).
Grundlage:
Jedes Unternehmen ist gesetzlich zur Einhaltung des Arbeitsschutzes verpflichtet. Der Arbeitsschutz kann heute getrost als wesentlicher Prozess eines Unternehmens angesehen werden. Daher ist der Arbeitsschutz im Qualitätsmanagement als gesonderter Prozess gefordert. Seit 1. Januar 2011 gelten neue Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Betrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, (DGUV Vorschrift 2) hat die bisher gültige BGV A2 abgelöst. Die DGUV II ist kostenfrei als PDF im Internet oder in der Alchimedus Software zu finden. Bitte lesen Sie sich diese als Grundlage einmal genau durch. Die DGUV II beschreibt die von den Unternehmen in verschiedenen Größen und Branchen geforderten Arbeitsschutzvoraussetzungen.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Unternehmen in der Regelbetreuung
mit bis zu 10 Beschäftigen
mit mehr als 10 Beschäftigten
Unternehmen in der Alternativen Betreuung
mit bis zu 10 Beschäftigten
mit 11 bis 50 Beschäftigten
Für die Ermittlung der Grundbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 ist zudem maßgeblich, welcher Betreuungsgruppe ein Betrieb zuzuordnen ist.
In Frage kommen dabei drei Betreuungsgruppen, für die jeweils entsprechend unterschiedliche Grundbetreuungszeiten pro Beschäftigtem/-r und Jahr gelten:
I (hohes Gefährdungspotenzial)
II (mittleres Gefährdungspotenzial) und
III (niedriges Gefährdungspotenzial)
Grundsätzlich wird ein Betrieb unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Eine gesonderte Ausweisung, beispielsweise von Verwaltungsanteilen oder einzelnen Abteilungen, ist nicht vorgesehen. Für die genauere Vorgehensweise enthält die DGUV Vorschrift 2 der BG RCI mehrere Beispiele im Anhang 1. Maßgeblich für die Zuordnung der Betriebe zu den Betreuungsgruppen ist eine Liste mit einer Zuordnung von Wirtschaftszweigen zu den Betreuungsgruppen (WZ-Kode-Liste). Ein Auszug dieser Liste, Ausgabe 2008 (WZ 2008), mit der Klassifikation derjenigen Wirtschaftszweige, die üblicher Weise bei der BG RCI versicherten Branchen sowie deren Zuordnung zu den Betreuungsgruppen ist in Nummer 4 der Anlage 2 zur DGUV Vorschrift 2 abgedruckt.
Qualitätssicherung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für die Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung unverzichtbar. Oft sind einzelne Leistungsbereiche ohne Abstimmung, wenig koordiniert und vor allem ohne rechtssichere Organisationsstruktur. Wichtige Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen oder Controlling-Mechanismen liegen vielfach isoliert vor oder sind überhaupt nicht vorhanden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierbei ein zentrales Werkzeug. Daher ist hierzu mindestens ein dokumentiertes Verfahren zu erarbeiten.
Basis einer Gefährdungsbeurteilung sind Checklisten. Diese werden entweder durch den Arbeitsmediziner und durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit bearbeitet und zur Verfügung gestellt oder können themenorientiert von der Berufsgenossenschaft oder von den zuständigen Behörden angefordert werden.
Über die Checklisten überprüft das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlich geforderten Maßnahmen. Das Ergebnis wird ein dokumentiertes Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung, welches gem. § 5 ArbSchG, nach Art und Tätigkeit, erstellt wird. Diese Zuordnung wird dann in einem weiteren Schritt zu einem dokumentierten Verbesserungsprozess geführt.
Zur Umsetzung der Anforderungen sind, durch Festlegung konkreter Qualitätsmanagementziele für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren Wirksamkeitskontrollen, Kennzahlen für das betriebliche Risikomanagement gefordert. Hierzu empfehlen sich Kennzahlen wie Verbandbucheinträge, Beinahe-Unfälle, Unfallmeldungen, Ausfallzeiten, Mitarbeiterzufriedenheit hinsichtlich der Betreuung durch die überbetrieblichen Akteure wie z.B. Arbeitsmediziner oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Für die Umsetzung und Einhaltung des Arbeitsschutzes ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Auch hier gilt: Arbeitsschutz ist eine HOLSCHULD, d.h. die Geschäftsleitung ist aufgefordert, die gesetzlichen Anforderungen/Änderungen zu kennen, diese einzuhalten und zu überwachen!
Der Arbeitsschutz sollte in der Regel folgende Elemente enthalten:
Seitens der Geschäftsleitung:
Ermittlung und Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Gesetzliche, ordnungsbehördliche, zivilrechtliche, strafrechtliche Risiken überprüfen
Arbeitnehmerüberlassung (Thema Reinigungspersonal)
Organisation des Arbeitsschutzes/Rahmenbedingungen und deren Wirkfaktoren festlegen
Ernennung eines Organisationsverantwortlichen im Unternehmen. (Möglichkeit zur Pflichtenübertragung an Dritte gem. § 13 ArbSchG)
Gesundheitsförderungskonzepte
Berichtswesen zur Transparenz der Arbeitsschutzorganisation und Lenkung der spezifischen Leistungen zum Arbeits- Gesundheitsschutz, Prävention und Kundensicherheit.
Kennzahlenermittlung
Auf operativer Ebene durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und andere:
Basisbeurteilung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner / Betriebsarzt bestellen
Gefährdungsbeurteilung (Zentrales Dokument)
Erst- und Folgeunterweisungen der Mitarbeiter über Anforderungen/Änderungen und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Unterweisungen haben arbeitsplatzbezogen zu erfolgen. Führen Sie Nachweise darüber!
Regelwerkmanagement mit aushangpflichtigen Gesetzen im Unternehmen sichtbar ausweisen.
Vorbeugender Brandschutz (z.B. Feuerlöschmittel muss für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein)
Arbeitsumgebung
Geräteprüfungen (siehe Mess- und Prüfwerkzeuge)
Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis/Gefährdungsbeurteilung/Gefahrstoff-Betriebsanweisung/Unterweisung)
Schutz- und Berufskleidung/persönliche Schutzausrüstung
Transport schwerer Lasten
Mutter- und Jugendschutz
Notfallmanagement zu den Themen Brandschutz, Wassereinbruch und Stromausfall
Erste Hilfe-Rettungskette
Hygienemanagement
Umweltmanagement (z.B. Abfallermittlung)
Strahlenschutz (falls Röntgengeräte vorhanden)
Konkrete Maßnahme:
Arbeitsschutz ist ein sehr kritischer Bereich. Hier sollten Sie gegebenenfalls fachlichen Rat einholen und sich kontinuierlich betreuen lassen. Im Internet finden Sie hierzu eine ganze Reihe von Angeboten. Von Einzeldienstleistungen bis hin zur kompletten Rundum-Versorgung (z. B: Economed).
Umsetzungsziel:
Wir haben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt. Diese übernimmt für unser Unternehmen die Regelbetreuung.
Es ist jährlich eine aktuelle Bestandsanalyse der für den Arbeitsschutz relevanten Prozesse mit einer Fachkraft bzw. im Steuerungskreis durchzuführen und zu dokumentieren. Für die relevanten Prozesse sind entsprechend dokumentierte Verfahren zu entwickeln und umzusetzen. Die im jährlichen Audit (Bestandsanalyse) festgestellten und benötigten Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen werden zügig und dokumentiert umgesetzt. Praxisverstöße in der Auslegung bzw. Ausübung werden der GL sofort zugeführt. Für die Einhaltung der Prozesse werden mit den betreffenden Mitarbeitern interne Schulungen durchgeführt. Auch diese werden dokumentiert.
Fachkräftegewinnung ID 502
Check zum Thema Entwicklung eines Fachkräftegewinnungs- bzw. Fachkräftebindungskonzepts.
Wie entwickle ich meine Fachkräfte? Wie binde ich diese? Wie werde ich als Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte? Um in Zukunft erfolgreich zu sein, müssen sich zunehmend auch mittelständische Unternehmen darauf einstellen, dass es infolge des demografischen Wandels zu einem deutlichen Alterungsprozess der Belegschaft kommen wird und ein Wettbewerb um die weniger werdenden Talente einsetzt. Stichworte sind Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität. Die Frage einer generationsgerechten und -übergreifenden Personal- und Standortpolitik wird daher für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sein, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können. Eine solche Unternehmenspolitik beinhaltet eine stärkere Orientierung an älteren Personen, Frauen mit Familienpflichten und Migranten.
Themen, die sich aus der Analyse ergeben könnten, sind bedarfsgerechte Austrittsmodelle, Ausbildungs- und Patenmodelle für Jüngere, Weiterbildung Älterer, Pflege und Weitergabe des Know-how von Älteren an Nachfolgende, Qualifikationsmaßnahmen für Schulabgänger, BGM-Systeme, Employer Branding- und Active Recruiting-Konzepte, Kooperationsverträge mit Schulen etc..
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Personalverwaltung ID 24
Mit dem Personal-Check werden Unternehmen strukturiert durch die gängigen Themen des Personalmanagements geführt. Mit Hilfe dieses Checks prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die wesentlichen Prozesse in Bezug auf die Personalführung und -verwaltung lebt, pflegt und dokumentiert.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Recruiting ID 522
„Active Sourcing ist ein Konzept des Personalwesens, das in der Personalbeschaffung eingesetzt wird. Active Sourcing steht für alle Maßnahmen der Identifizierung vielversprechender Mitarbeiter auf dem externen Arbeitsmarkt, bei denen das Unternehmen aktiv versucht, in persönlichen Kontakt mit potenziellen Bewerbern und Mitarbeitern zu treten und eine dauerhafte Beziehung zu den Bewerbern aufzubauen. Ziel ist es, die Bewerber so lange durch den persönlichen Kontakt zu binden, bis sie rekrutiert werden können.“ Wikipedia
Der Recruiting Active Sourcing Check dient als erste Bestandsaufnahme. Es werden die wesentlichen Fragen hinsichtlich der Digitalisierung der Recruitingprozesse gestellt. Auf Basis des Checks können Recruitingstrategien und -konzepte ermittelt werden.
Entwickler: Dieser Fragebogen wurde von Robert Reiter, Geschäftsführer der External Development GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main entwickelt.
Change Prozess ID 341
Der Change-Prozess: Organisationen brauchen den permanenten Wandel. Veränderungen sind notwendig. Umgesetzt und gelebt sind sie damit noch lange nicht. Der schwere Part beginnt nun, denn die Mitarbeiter sind mitzunehmen. Sonst lohnt sich die Mühe nicht. Sie hätten sich viel Geld sparen können. Der Dealbreaker im Change Management liegt genau hier. Die Change-Arbeit muss durch die tagtägliche persönliche Mitwirkung aller gelebt werden. Für die erfolgreiche Umsetzung ist es aber unerlässlich, zunächst einmal das richtige Bewusstsein zu schaffen. Jeder einzelne Mitarbeiter, jede Führungskraft muss verstehen, welche Rolle und Verantwortung ihr im Prozess zukommen.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
BFK Gesundes Unternehmen ID 457
Bestehende BGM-Systeme, Employer Branding AWARDS und BGM-Zertifizierungen sind oftmals sehr teuer und damit für viele Unternehmen schlichtweg nicht darstellbar. Trotzdem wollen Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern und dies im Sinne eines Employer Branding-Konzepts auch werbewirksam nutzen.
Die Auszeichnung BFK Gesundes Unternehmen ist für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die die Themen Arbeitsschutz, Psych. Gefährdungsbeurteilung und die DGUV II nachweislich umsetzen sowie Maßnahmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Gesundheitsförderung für Ihre Mitarbeiter anbieten. Die Organisationen setzen damit die gesetzlichen Vorgaben um und leisten darüber hinaus einen freiwilligen Beitrag für die Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Die Auszeichnung BFK Gesundes Unternehmen soll die Unternehmen für ihr vorbildliches Verhalten im Marketing und im Employer Branding unterstützen.
Die Muss-Kriterien sind verpflichtend nachzuweisen.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der businessfitness konzepte UG.
BGM-Kernsystem 2020 ID 480
Das BGM-Kernsystem wurde von Alchimedus® entsprechend für kleinere und mittlere Unternehmen entwickelt, die das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement strukturiert und systematisch umsetzen wollen, für die die Anforderungen der DIN SPEC jedoch zu aufwändig sind.
Das BGM-Kernsystem bietet in dieser Form eine leicht verständliche Basisstruktur zur Umsetzung eines BGM-Systems. Zu den Anforderungen gibt diese Software entsprechende Anleitungen und Vorlagen mit dem Ziel, die wesentlichen BGM-Prozesse und BGM-Anforderungen möglichst schnell in der Organisation einzuführen.
Wenn Sie die BGM-Kernsystem – Anforderungen umgesetzt haben, können Sie anschließend zur DIN SPEC 91020 oder anderen Systemen wechseln. Alle Vorarbeiten und Prozesse können dann im neuen Standard ohne Mehrarbeiten übernommen werden.
Beurteilung: Der Fragebogen mit Anleitungen und Maßnahmen reicht zum Aufbau eines Basis BGM-Systems aus. Im Anschluss ist die Zertifizierung nach dem Standard BFK Gesundes Unternehmen möglich.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.

