Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen für die Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass die Menschenrechte geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden (z. B. United Nations „Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights“, Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), United Nations Arbeits- und Sozialstandards).
Leistungsindikatoren (KPI)
- GRI HR2: Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden, und ergriffene Maßnahmen.
oder
- EFFAS S07-02 II: Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind.

