Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.
Hier sollte festgelegt werden, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
- Sind die jeweiligen Zwecke der geplanten Verarbeitungsvorgänge festgelegt?
- Wurde beschrieben, welches Interesse Sie als Unternehmer dabei verfolgen?
Musterprozess:
Wir haben ein Verzeichnis unserer Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO erstellt. Wir halten das Dokument stets aktuell und können das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde jederzeit vorlegen.

