Wenn Sie zur Verarbeitung personenbezogener Daten externe Dienstleister eingebunden haben, dann sind Sie verpflichtet, eine aktuelle Übersicht dieser Firmen vorzuhalten und mit den Unternehmen Vereinbarungen nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abzuschließen.
Musterprozess:
- Wir haben keine externen Dienstleister zur Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.
- Wir haben mit den externen Dienstleistern, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, rechtssichere Verträge geschlossen.

