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VI-a Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und Weitergabe

Sie sollten für jede Verarbeitungstätigkeit deren Rechtmäßigkeit nachweisen können.

Dies kann über die entsprechenden Einwilligungserklärungen nachgewiesen werden.

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als unbedingt notwendig aufbewahrt werden. Für bestimmte Daten (medizinische Daten, Bewerbungsunterlagen) gibt es feste Löschfristen, die beachtet werden müssen.

Musterprozess:

Wir können die Rechtmäßigkeit unserer Verarbeitungstätigkeiten jederzeit nachweisen.

Für die Einhaltung von Löschfristen haben wir Prozesse implementiert, die regelmäßig überprüft werden.

Vorlagen

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Kapitelverzeichnis

  • Kapitel 6 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
    • 6a Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und Weitergabe
    • 6b Einwilligung zur Datenspeicherung und Weitergabe
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