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XIV-c Videoüberwachung

Für den Einsatz von Videokameras innerhalb als auch außerhalb der Firma gelten datenschutzrechtlich hohe Anforderungen. Dieses kann bis zur Durchführung einer Datenschutz-Folge-Abschätzung (DSFA) führen.

Dabei erfordert die DSFA dann die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB).

Musterprozess:

  1. Wir nutzen keine Videoüberwachung in unserem Unternehmen.
  2. Wir haben den Einsatz unserer Videoüberwachung datenschutzrechtlich geprüft und dokumentiert. Eine DSFA ist nicht erforderlich.
  3. Für den Einsatz unserer Videoüberwachung ist nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung eine DSFA erforderlich. Dazu werden wir intern oder extern einen DSB bestellen.
Vorlagen

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Kapitelverzeichnis

  • Kapitel 14 Umgang mit Risiken
    • 14a Cyber-Risk-Management
    • 14b Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
    • 14c Videoüberwachung
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