Für den Einsatz von Videokameras innerhalb als auch außerhalb der Firma gelten datenschutzrechtlich hohe Anforderungen. Dieses kann bis zur Durchführung einer Datenschutz-Folge-Abschätzung (DSFA) führen.
Dabei erfordert die DSFA dann die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB).
Musterprozess:
- Wir nutzen keine Videoüberwachung in unserem Unternehmen.
- Wir haben den Einsatz unserer Videoüberwachung datenschutzrechtlich geprüft und dokumentiert. Eine DSFA ist nicht erforderlich.
- Für den Einsatz unserer Videoüberwachung ist nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung eine DSFA erforderlich. Dazu werden wir intern oder extern einen DSB bestellen.


