Zu berücksichtigen sind:
- Fähigkeiten und Beschränkungen
- einzuholende Informationen bei Inanspruchnahme externer Anbieter
Nachweise bilden Investitionspläne zu Personal, Ausrüstung und Immobilien und Stellenplanungen. Kundenzufriedenheitsindex, Anzahl der Lieferanten, Home-Office-Quote und Grad der Auslastung sind nur ein paar Beispiele für viele möglichen Kennziffern.
Musterprozess:
Wir stellen die erforderlichen Ressourcen für Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des QM-Systems zur Verfügung. Hierzu haben wir den Bedarf analysiert, die QM-Software angeschafft und die anderen Ressourcen bereit gestellt.
Entsprechend den in Organigramm, Funktionsbeschreibungen und Prozessen beschriebenen Funktionen müssen für die jeweiligen Mitarbeiter Sachkundenachweise vorliegen, die sie in die Lage versetzen, die jeweilige Funktion zu besetzen.
Stellenbeschreibungen und Arbeitsverträge sowie Pläne zu Kapazität und Personalentwicklung dokumentieren dies. Als Kennzahlen werden Kundenzufriedenheit, Entwicklung der Reklamationen oder der Lebenszyklus der Produkte herangezogen.
Musterprozess:
Wir haben die Stellen sachkundig besetzt bzw. unsere Mitarbeiter entsprechend befähigt. Dies gilt auch für extern beauftragte Arbeiten.
Die notwendige Infrastruktur muss von der Organisation festgelegt, bereitgestellt und aufrechterhalten werden.
Zur Infrastruktur kann Folgendes zählen:
- Gebäude und zugehörige Gebäudetechnik
- technische Ausrüstung, einschließlich Hardware und Software
- Transporteinrichtungen
- Informations- und Kommunikationstechnik
Dokumentationsbeispiele dabei sind Investitionspläne, Pläne über Wartung und Instandhaltung, Risikoanalysen oder Störfallregeln. Messbar kann dies über Verbrauch von Wasser und Energie oder Kosten für Instandhaltung, Reinigung und Reparaturen dargestellt werden.
Musterprozess:
Wir haben die notwendige Infrastruktur bereitgestellt. Sehen Sie hierzu auch unser IT-Sicherungskonzept und unser Notfallkonzept.
Die notwendige Arbeitsumgebung muss von der Organisation festgelegt, bereitgestellt und aufrechterhalten werden.
Die Umgebung für die Durchführung von Prozessen kann physikalische, soziale, psychologische, umweltbezogene und andere Faktoren (z. B. Hygiene, Temperatur und ergonomische Größen) umfassen.
Hinter dieser Anforderung verbergen sich die klassischen Anforderungen der Arbeitssicherheit.
Eine Vielzahl von Nachweisen kann hierbei erbracht werden. Beispiele sind Wartungs- und Instandhaltungspläne, Arbeitsplatzstudien, Produktdatenblätter, Nachweise über Unterweisungen, uvm. Kennziffern sind dabei physikalische Messgrößen aber auch Unfall- und Krankenstatistiken oder Messung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Musterprozess:
Wir haben die Arbeitsumgebung sicher bereit gestellt. Siehe Arbeitsschutzbericht.
Um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit bestimmten Anforderungen nachzuweisen, muss sichergestellt werden, dass die Ressourcen
- geeignet sind
- aufrechterhalten werden, um deren fortlaufende Eignung sicherzustellen.
Es muss schriftliche Nachweise hierzu geben. Ggf. sind gesetzliche oder behördliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Messgeräte müssen in angemessenen Abständen verifiziert oder kalibriert werden. Wo es keine Messtandards gibt, muss die Grundlage zur Kalibrierung / Überwachung als dokumentierte Information vorliegen. Messgeräte müssen gekennzeichnet werden, um den Kalibrierstatus zu bestimmen (Messmittel-Nummer, evtl. nächster Prüftermin) und sind vor Einstellungsänderungen und Beschädigungen zu schützen. Bei der Feststellung von Fehlern ist die Gültigkeit älterer Messergebnisse zu beurteilen und ggf. Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Checklisten, Überwachungspläne oder Abnahmeprotokolle sind als Nachweis heranzuziehen. Prüfzeiten und die Anzahl der Prüfpunkte bilden entsprechende Kennziffern.
Musterprozess:
Wir haben eine Liste der Mess- und Prüfmittel erstellt und lassen diese überwachen/prüfen. Als Messmittel verstehen wir auch Befragungsbögen mit denen wir die Kundenzufriedenheit messen. Auch diese müssen auf Verständlichkeit, Handhabbarkeit hin überprüft werden. Wir stellen die Eignung mit Befragungen und Test fest und halten die Befragung schriftlich fest.
Wissen wird als Ressource betrachtet!
Es muss das notwendige Wissen bestimmt, aufrechterhalten und vermittelt werden. Zu berücksichtigen sind ferner sich ändernde Anforderungen und Trends. Wenn Zusatzwissen benötigt wird, ist zu bestimmen, wie dies erlangt oder darauf zugegriffen wird (interne oder externe Quellen).
Das Wissen der Organisation kann Informationen umfassen (z. B. geistiges Eigentum und Erfahrungsschatz).
Um das erforderliche Wissen zu erlangen, kann die Organisation interne Quellen heranziehen (z. B. Lernen aus Fehlern, Erfassen von nicht dokumentiertem Wissen und Experten-Erfahrung oder externe Quellen nutzen (z. B. Normen, Hochschulen, Konferenzen, Wissenserwerb durch Kunden oder Anbieter).
Verfahrens- und Arbeitsanweisung und Prozessbeschreibungen sowie verschiedene Pläne und weitere Dokumentationen können als Nachweise erbracht werden. Messbare Kennzahlen sind Schulungskosten sowie Kosten durch Personalausfall und Kommunikationszeiten.
Musterprozess:
Das Wissen muss bestimmt, aufrechterhalten, vermittelt und bewahrt werden. Wir haben hierzu eine Verfahrensanweisung festgelegt.

