Es sollte ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) eingeführt werden. Das AMS überwacht die Einführung, Durchführung und Dokumentation der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUVII durch eine speziell ausgebildete Fachkraft und die Arbeitsmediziner. In § 6 ASiG sind die Aufgaben der Fachkraft definiert. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Abkürzung Sifa / Fasi) haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und die DGUVII umzusetzen. Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschriften der DGUVII beschreiben die Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in Anlage B und für Unternehmen unter 10 Beschäftigten in Anlage A. Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Unter die Grundbetreuung fallen alle grundsätzlichen Regelungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Aus dieser Grundbetreuung ergeben sich z.B. die Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner in der Organisation, genau diese Zeit müssen Sie als Arbeitgeber oder der interne Beauftragte haben, wenn Sie sich für das Unternehmermodell entscheiden sollten. Die Gefährdungsbeurteilungen fallen in den Bereich der betriebsspezifischen Betreuung. Je nach Menge der verschiedenen Tätigkeitsbereiche sind verschiedene Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Wichtig ist, dass die Beurteilungen nach ArbSchG, egal ob die befähigte Person intern oder extern bestellt ist, dokumentiert werden müssen.
Musterprozess:
Wir haben ein AMS eingeführt. Wir haben eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich beauftragt. Diese überwacht unsere Organisation bei der Umsetzung des ArbSchG. Die entsprechend notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und Berichte werden schriftlich dokumentiert.

