Die Organisation muss Prozesse für die Compliance-Berichterstattung erstellen, implementieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass:
geeignete Kriterien für die Berichterstattung definiert werden;
Zeitrahmen für die regelmäßige Berichterstattung festgelegt werden;
ein Ausnahme-Berichterstattungssystem implementiert wird, das Ad-hoc-Berichterstattung ermöglicht;
Systeme und Prozesse implementiert werden, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen;
korrekte und vollständige Informationen den korrekten Funktionen oder Bereichen der Organisation zur Verfügung gestellt werden, um die zeitnahe Einleitung von Korrektur- und Nachbesserungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Alle von der Compliance-Funktion an das oberste Organ oder die oberste Leitung übermittelten Berichte müssen ausreichend gegen Manipulation geschützt sein.
Diese Frage bildet Kapitel 9.1.4 der ISO 37301 ab.
Musterprozess:
Wir haben den Prozess der Compliance-Berichterstattung als VA definiert und setzen diese um.

