Über die genaue Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sagt das Gesetz nichts aus, sie liegt also im Ermessen eines jeden Betriebes. Geregelt ist allerdings, dass alles dokumentiert werden muss.
Folgender Ablauf wird empfohlen und enthält die wichtigsten Elemente einer Beurteilung psychischer Belastungen:
- Vorbereitung/ Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Ermitteln/ Messen der Gefährdungen z.B. Mitarbeiterbefragungen
- Datenauswertung/ Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung der Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen mit regelmäßigen Wiederholungen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Angelegenheiten)
Wichtig ist eine gute Vorbereitung:
Wenn eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, sollte dies im Unternehmen allen interessierten Mitarbeitern und Führungskräften umfassend kommuniziert werden, da alle betroffenen Beschäftigten damit einverstanden sein müssen.
Anschließend folgt die Durchführung, bei der die Gefährdungen ermittelt werden und anschließend Maßnahmen und Verbesserungsvorschläge zusammen mit den Beschäftigten entwickelt werden. Diese Maßnahmen sollten vor der Umsetzung vor allem in KMU-Betrieben mit allen Beschäftigten bspw. in einem Gruppengespräch diskutiert werden.
Auch die vier W-Fragen sollte man sich stellen:
- Welches Verfahren wird angewandt?
- Wie wird mit den Ergebnissen umgegangen?
- Wie werden Maßnahmen abgeleitet?
- Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?

