Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeit des Unternehmens in der Unternehmensführung werden offengelegt. Möglich ist dies über Organigramme, Veröffentlichung in geeigneten internen und externen Medien (Internet, Webseite).
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse implementiert wird. Das Unternehmen legt spezifische Umstände aus Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Personal, Investition, Forschung und Entwicklung sowie Logistik / Transport und Marketing dar und beschreibt, wie Lieferanten, Kunden sowie weitere Anspruchsgruppen (z. B. Mitarbeiter) berücksichtigt werden. Möglich ist dies durch ein schriftliches Regelwerk, Prozessbeschreibungen oder Ablaufpläne.
Das Unternehmen legt offen, wie, analog zu finanziellen Kennzahlen Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in die regelmäßige interne Planung und Kontrolle integriert werden und wie Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation durch geeignete Prozesse gesichert werden.
Leistungsindikatoren (KPI)
- GRI 4,8: Intern entwickelte Leitbilder, interner Verhaltenskodex und Prinzipien, die für die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung der Organisation von Bedeutung sind, sowie die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden.
- GRI 4,9: Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien.
oder
- EFFAS S06-01: Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien bewertet wurden.
- EFFAS S06-02: Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien auditiert wurden.

