Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen und an der dauerhaften Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Nachhaltigkeitsperformance Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand / Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat / Beirat) ist.
Leistungsindikatoren (KPI)
- GRI 4,5: Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, der leitenden Angestellten und der Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich Abfindungen) und der Leistung der Organisation (einschließlich der gesellschaftlichen / sozialen und der ökologischen Leistung).
- GRI 4,10: Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans selbst, insbesondere im Hinblick auf die
- ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung.
oder
- EFFAS S08-03: Wird ESG-Performance in den Zielvereinbarungen berücksichtigt?
- Wie sind ESG-Prinzipien in den Zielvereinbarungen berücksichtigt und in welchem Umfang werden diese eingesetzt?

