Ihre Mitarbeiter sind vor dem ersten Arbeitsantritt und als dann jährlich im Datenschutz zu unterweisen. Dazu sollten Sie eine DS-Erklärung nutzen und die unterschriebenen Erklärungen in der Personalakte- oder im Datenschutzordner ablegen.
Musterprozess:
Wir verpflichten unsere Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitsantritt auf den Datenschutz und unterweisen diese jährlich im Datenschutz. Dazu nutzen wir eine DS-Erklärung und hinterlegen die unterschriebenen Erklärungen in der Personalakte- oder im Datenschutzordner.

