Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers
Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist damit Pflicht des Arbeitgebers. Zudem müssen jetzt auch Kleinbetriebe (bis maximal zehn Beschäftigte) das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfung dokumentieren. Die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.
Es müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Dazu gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit.
Wenn die psychische Belastung die Gesundheit beeinträchtigen kann:
Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann aber auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Für ein Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem und die Personalführung sind die Ergebnisse der (psychischen) Gefährdungsbeurteilung als wahrer Schatz zu betrachten, da hieraus erforderliche Maßnahmen für BGM/BGF ganz offensichtlich zu Tage treten. In der Regel lassen sich nicht alle Belastungen ad hoc beseitigen, daher ist eine Priorisierung sinnvoll, in welchen Schritten (inhaltlich wie zeitlich) welche BGM-/BGF-Maßnahmen mit welchem konkreten Ziel ein- und durchgeführt werden.
Alchimedus Befragung Mitarbeiter PGB ID 467
Umfassende Befragung der Mitarbeiter gemäß der Strukturanforderungen für eine gute Psychische Gefährdungsbeurteilung, ergänzt um systemische Befragung zum Thema Engagement und Fragen nach den Gesundheitsförderungswünschen der Mitarbeiter.
Manchmal ist es sinnvoll, im Rahmen einer ohnehin notwendigen Befragung zum Thema Psychische Gefährdung die Gelegenheit auch gleich zu nutzen, um weitere Mitarbeiterthemen abzufragen.
Insofern wurde die Befragung um sog. Engagementfaktoren erweitert.
Die Auswertung erfolgt dann en bloc und nach bestimmten Themengruppen wie z.B. nach den sozialen Bedingungen, dem Arbeitsablauf und den sozialen Bindungen. Dazu bieten wir Ihnen mit diesem Check ein Analyseinstrument in Form eines Fragebogens, um die wesentlichen Merkmale der Arbeitsbedingungen auf mögliche Ursachen für arbeitsbedingte psychische Fehlbelastung zu ermitteln. Sollten aus den Befragungen keine Hinweise auf das Vorliegen arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung abgeleitet werden oder die festgestellten Merkmale sind auf Grund ihrer Intensität oder der Dauer/Häufigkeit ihres Vorkommens nur von geringer Bedeutung, sind weitere Schritte nicht erforderlich. Ermitteln Sie die tatsächlich vorhandenen Belastungen. Die Tätigkeit im Arbeitsbereich soll dabei im Mittelpunkt stehen. Verwenden Sie das Screening-Instrument in der Software.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Alchimedus Befragung Mitarbeiter PGB inkl. SARS Covid ID 508
Umfassende Befragung der Mitarbeiter gemäß der Strukturanforderungen für eine gute Psychische Gefährdungsbeurteilung, ergänzt um systemische Befragung zum Thema Engagement und Fragen nach den Gesundheitsförderungswünschen der Mitarbeiter.
Manchmal ist es sinnvoll, im Rahmen einer ohnehin notwendigen Befragung zum Thema Psychische Gefährdung die Gelegenheit auch gleich zu nutzen, um weitere Mitarbeiterthemen abzufragen.
Insofern wurde die Befragung um sog. Engagementfaktoren erweitert.
Die Auswertung erfolgt dann en bloc und nach bestimmten Themengruppen wie z.B. nach den sozialen Bedingungen, dem Arbeitsablauf und den sozialen Bindungen. Dazu bieten wir Ihnen mit diesem Check ein Analyseinstrument in Form eines Fragebogens, um die wesentlichen Merkmale der Arbeitsbedingungen auf mögliche Ursachen für arbeitsbedingte psychische Fehlbelastung zu ermitteln. Sollten aus den Befragungen keine Hinweise auf das Vorliegen arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung abgeleitet werden oder die festgestellten Merkmale sind auf Grund ihrer Intensität oder der Dauer/Häufigkeit ihres Vorkommens nur von geringer Bedeutung, sind weitere Schritte nicht erforderlich. Ermitteln Sie die tatsächlich vorhandenen Belastungen. Die Tätigkeit im Arbeitsbereich soll dabei im Mittelpunkt stehen. Verwenden Sie das Screening-Instrument in der Software. Zu jedem Kapitel sind weitere Anforderungen einzuhalten.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Befragung Mitarbeiter Engagement ID 468
Kurze Mitarbeiterbefragung zum Thema Engagement.
Zu den einzelnen Punkten werden jeweils in der Beratung die Ist-Situation und etwaige Handlungsempfehlungen / Maßnahmen festgehalten.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Befragung Mitarbeiter Psych. GB Engagement ID 469
Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Der Bundesrat hatte am 20.09.2013 dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Darin enthalten waren Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, in denen klar zum Ausdruck kommt, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind.
Man schmal ist es sinnvoll, im Rahmen einer ohnehin notwendigen Befragung zum Thema Psychische Gefährdung die Gelegenheit auch gleich zu nutzen, um weitere Mitarbeiterthemen abzufragen.
Insofern wurde die Befragung um sog. Engagementfaktoren erweitert.
Die Auswertung erfolgt dann en bloc und nach bestimmten Themengruppen wie z.B. nach sozialen Bedingungen, Arbeitsablauf und sozialen Bindungen. Dazu bieten wir Ihnen mit diesem Check ein Analyseinstrument in Form eines Fragebogens, um die wesentlichen Merkmale der Arbeitsbedingungen auf mögliche Ursachen für arbeitsbedingte, psychische Fehlbelastung zu ermitteln. Sollten aus den Befragungen keine Hinweise auf das Vorliegen arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung abgeleitet werden oder die festgestellten Merkmale sind auf Grund ihrer Intensität oder der Dauer/Häufigkeit ihres Vorkommens nur von geringer Bedeutung, sind weitere Schritte nicht erforderlich. Ermitteln Sie die tatsächlich vorhandenen Belastungen. Die Tätigkeit im Arbeitsbereich soll dabei im Mittelpunkt stehen. Verwenden Sie das Screening-Instrument in der Software. Zu jedem Kapitel sind weitere Anforderungen einzuhalten.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Befragung Mitarbeiter Psych. Gefährdungsbeurteilung ID 470
Der QM Befragung Mitarbeiter Psych. Gefährdungsbeurteilung (GB)-Standard eignet sich sehr gut für die Durchführung und Dokumentation der eigentlichen PGB – Interviews, also der Befragung der Mitarbeiter. Die Struktur des Fragebogens orientiert sich an den Vorgaben des BMAS.
Zu den einzelnen Punkten werden jeweils in der Beratung die Ist-Situation und etwaige Handlungsempfehlungen / Maßnahmen festgehalten.
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Befragung Mitarbeiter SARS Covid ID 509
Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmbH) freigegeben. Sie trat im August 2020 in Kraft.
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes bleiben unberührt.
Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Die Aktualisierungen finden Sie auf den BMAS-Webseiten wie hier in dieser Meldung.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html
Entwickler: Dipl.-Kfm. Sascha Kugler im Auftrag der Alchimedus Management GmbH.
Homeoffice/Corona ID 585
Die Mitarbeiterbefragung Homeoffice/Corona geht auf die spezielle Situation, der durch die Pandemie verstärkten Homeoffice-Tätigkeiten ein. Dabei werden alle wesentlichen Aspekte abgefragt, die den Arbeitsplatz und die Arbeitsweise in der heimischen Umgebung statt im Büro betreffen. Zusätzlich werden allgemeine Punkte der Coronapandemie angesprochen und abgefragt. Dabei werden neben den Hygienemaßnahmen auch persönliche Auswirkungen betrachtet.
Psychische GB inkl. Homeoffice/Corona ID 523
Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Der Bundesrat hatte am 20.09.2013 dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Darin enthalten waren Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, in denen klar zum Ausdruck kommt, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind.
Manchmal ist es sinnvoll, im Rahmen einer ohnehin notwendigen Befragung zum Thema Psychische Gefährdung die Gelegenheit auch gleich zu nutzen, um weitere Mitarbeiterthemen abzufragen. Deshalb wurde diese Mitarbeiterbefragung um die sogenannten Engagementfaktoren sowie Aspekten zur Arbeit im Homeoffice und der Coronapandemie allgemein erweitert.

