Mit dem Recht auf Einschränkung nach Art. 18 DSGVO kann eine betroffene Person vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten beantragen. Das heißt, dass die Daten zwar nicht gelöscht werden, aber auch nicht mehr anderweitig verarbeitet werden dürfen. Dieses könnte z. B. innerhalb eines Rechtsstreites der Fall sein. Die Daten dürfen dann nicht weiter verarbeitet aber auch nicht gelöscht werden.
Infos dazu bieten Ihnen eine vielzahl von Internetseiten (am Bsp. www.beratungsprozesse.de). Wir weisen darauf hin, das alle von uns aufgeführten Internetlinks Beispiele sind und Sie diese nie ohne eine Anpassung an Ihr Unternehmen nutzen können. Somit müssen wir jegliche Haftung für die Nutzung ausschließen. Auch kann sich ggf. der Internetpfad ändern.
Musterprozess:
Wir haben ein Verfahren eingeführt, mit dem wir Anträge von betroffenen Personen auf das Recht auf Einschränkung umsetzen können.

