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VI-c Schulung

Die Organisation muss

  1. die erforderliche Kompetenz bestimmen
  2. sicherstellen, dass die Mitarbeiter die geforderte Kompetenz besitzen (Ausbildung, Schulung, Erfahrung)
  3. Maßnahmen einleiten, um erkannten Schulungsbedarf zu decken sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewerten
  4. angemessene Nachweise hierzu aufbewahren (Zertifikate, Zeugnisse etc.).

Geeignete Maßnahmen sind z. B. Schulung, Mentoring, Job-Rotation oder Anstellung oder Beauftragung kompetenter Personen.

Musterprozess:

Wir haben festgelegt, wie wir intern und extern den Lieferantenkodex schulen. Wir stellen die erforderliche Kompetenz der Mitarbeiter sicher. Hierzu gibt es einen Schulungsplan, und wir führen Schulungen durch. Entsprechende Zertifikate oder Nachweise dokumentieren wir. Wir haben hierzu eine Verfahrensanweisung entwickelt und führen dokumentierte Informationen als Nachweise der Kompetenz auf. Dies gilt sowohl für Personen, die unter unserer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, als auch für extern Beauftragte.

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Kapitelverzeichnis

  • Kapitel 6 Lieferantenkodex
    • 6a Lieferantenkodex
    • 6b Kommunikation
    • 6c Schulung
    • 6d Überwachung
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