Extern bereitgestellte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen müssen den festgelegten Anforderungen entsprechen.
Die Kontrolle von extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen muss angewendet werden, wenn
- Produkte und Dienstleistungen externer Anbieter integriert werden
- Produkte und Dienstleistungen durch externe Anbieter direkt dem Kunden bereitgestellt werden
- Prozesse, Teilprozesse oder Funktionen an einen externen Anbieter ausgegliedert werden.
Die Organisation muss Kriterien für die Beurteilung, Auswahl, Leistungsüberwachung und Neubeurteilung externer Anbieter einführen und anwenden.
Dokumentierte Informationen über die Ergebnisse der Beurteilungen, der Leistungsüberwachung und der Neubeurteilungen der externen Anbieter müssen aufbewahrt werden („Lieferantenbewertung“).
Produktspezifikationen, Checklisten und Kriterienlisten, QM-Dokumentationen und Zertifikate der Lieferanten sowie Nachweise über Lieferantenbewertung, Lieferantenaudits und Eingangskontrollen können Nachweise liefern. Kennziffern sind Anzahl der Toplieferanten, Reklamationsquoten, PPM-Statistik oder Indizes zu Termintreue und Beschaffungskosten.
Musterprozess:
Wir haben Kriterien zur Beurteilung, Auswahl, Überwachung und Neubeurteilung externer Anbieter entwickelt und nutzen diese. Wir bewerten die wichtigsten Lieferanten und begründen dies.
Es sind folgende Dinge zu beachten:
- potentieller Einfluss in Bezug auf die Erfüllung von Kundenanforderungen sowie gesetzlicher und behördlicher Anforderungen
- die wahrgenommene Wirksamkeit der durch den externen Anbieter angewendeten Kontrollen.
Die Organisation muss die Verifizierung oder andere Tätigkeiten einführen und umsetzen (z. B. Wareneingangsprüfung), die notwendig sind, um sicherzustellen, dass fortlaufend konforme Produkte und Dienstleistungen geliefert werden können.
Werden Prozesse oder Funktionen der Organisation an einen externen Anbieter vergeben, sind diese Bestandteil des QM-Systems. Es sind Kontrollen festzulegen, die auf den externen Anbieter sowie auf das resultierende Prozessergebnis angewendet werden. Ausgelagerte Prozesse müssen auch in interne und externe Audits einbezogen werden. Handelt ein Lieferant nach eigenen Vorgaben und Richtlinien, stellt er keinen ausgelagerten Prozess im Sinne der Norm dar.
Nachweise können Checklisten, Produktspezifikationen, QM-Dokumentationen, Qualitätsvereinbarungen oder Lastenhefte und Annahmekriterien sein. Reklamationsquote, PPM-Statistik, Anzahl von Fehl- oder Falschlieferungen, Prüfaufwand und Termintreu im Wareneingang können Kennzahlen darstellen.
Musterprozess:
Wir überwachen die extern bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen. Der Umfang der Kontrollen und Überwachungen ist den möglichen Auswirkungen (Risiken) angemessen.
An externen Anbieter müssen geltende Anforderungen in Hinblick auf folgende Punkte mitgeteilt werden:
- die bereitzustellenden Produkte und Dienstleistungen oder die im Auftrag der Organisation durchzuführenden Prozesse
- Genehmigung oder Freigabe von Produkten, Dienstleistungen, Methoden, Prozessen oder Ausrüstungen
- Kompetenz und Qualifikation des Personals
- Zusammenwirken mit dem Qualitätsmanagementsystem der Organisation
- die Steuerung und Überwachung der Leistung von externen Anbietern, die von der Organisation eingesetzt werden
- Verifizierungstätigkeiten, die die Organisation oder deren Kunde beabsichtigt, beim externen Anbieter durchzuführen.
Die Organisation muss die Angemessenheit der festgelegten Anforderungen sicherstellen, bevor sie dem externen Anbieter mitgeteilt werden.
Dokumentationsbeispiele sind Produktspezifikationen, Bestellformulare, -texte, -freigabedokumente oder -listen, Zertifikate und Qualitätssicherungsvereinbarungen. Anteile von fehlerhaften Bedarfsanforderungen oder Bestellungen, von Kurierlieferungen sowie Prüfaufwand und Termintreue im Wareneingang sind mögliche Kennziffern.
Musterprozess:
Wir teilen unseren Lieferanten die Anforderungen, die wir an sie, ihr Personal und die zu erbringenden Dienstleistungen/zu liefernden Produkte stellen, mit.

