Vor einer Freigabe ist zu verifizieren, dass die Anforderungen an das Produkt oder die Dienstleistung erfüllt worden sind. Ein Nachweis über die Konformität mit den Annahmekriterien muss aufbewahrt werden.
Eine Freigabe gegenüber dem Kunden darf erst nach zufriedenstellender Vollendung der festgelegten Tätigkeiten zur Verifikation der Konformität erfolgen. Eine Ausnahme hiervon wäre, wenn die Freigabe von einer zuständigen Stelle und ggf. durch den Kunden erfolgt (Sonderfreigabe). Die dokumentierten Informationen müssen eine Rückverfolgbarkeit auf die für die Freigabe zuständigen Personen zulassen. Eine Regelung hierzu kann im QM-Handbuch erfolgen.
Annahmekriterien, Prüfvorschriften und -protokolle, Zertifikate, Wareneingangsprüfung und Regelungen zu Sonderfreigaben regeln die ordnungsgemäße Freigabe. Anzahl der Artikel mit Zertifikat und spezifikationsgerechten Lieferungen sowie Kosten und Termintreue im Wareneingang bemessen dies.
Musterprozess:
Die Freigabe der Produkte und Dienstleistungen erfolgt erst, wenn die Anforderungen auch erreicht wurden. Die dokumentierten Informationen müssen eine Rückverfolgbarkeit auf die für die Freigabe zuständigen Personen zulassen.

