Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach der DS-GVO muss in jedem Unternehmen durch die oberste Führungsebene initiiert überwacht werden. Mit der Umsetzung können geeignete und qualifizierte Mitarbeiter beauftragt werden.
Musterprozess:
Wir haben eine unternehmensweit gültige Datenschutzleitlinie erstellt und publiziert. In dieser Leitlinie sind sowohl die Datenschutzziele formuliert als auch die Verantwortlichkeiten geregelt. Wir haben im Unternehmen das Bewusstsein über Datenschutzrisiken geschaffen.
Zielkonflikte (z.B. zwischen Marketing- und Rechtsabteilung) gehen wir bewusst an und erarbeiten datenschutzkonforme Lösungen.

