Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Infos dazu bieten Ihnen eine vielzahl von Internetseiten (am Bsp. www.beratungsprozesse.de). Wir weisen darauf hin, das alle von uns aufgeführten Internetlinks Beispiele sind und Sie diese nie ohne eine Anpassung an Ihr Unternehmen nutzen können. Somit müssen wir jegliche Haftung für die Nutzung ausschließen. Auch kann sich ggf. der Internetpfad ändern.
Musterprozess:
Wir haben ein Verfahren eingeführt, mit dem wir Anträge von betroffenen Personen auf das Recht auf Berichtigung umsetzen können.

