Gewähren von Freiheitsgraden: Die Arbeitsaufträge sollen den Beschäftigten Möglichkeiten lassen, die besten Bearbeitungswege, die einzusetzenden Arbeitsmittel und die Abfolge von Teiltätigkeiten in Teilen oder vollständig selbst auszuwählen. Darüber hinaus soll den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, die vorgegebenen Anweisungen wenigstens im Bedarfsfall (z. B. Störungen) zu modifizieren.
Konkret zu tun:
- Freiheitsgrade sind vorhanden.
- Arbeit kann nach eigenem Bearbeitungsweg erfolgen.
- Wer hat wann was erledigt?
- War die Maßnahme erfolgreich?

