Die allgemeinen Dokumentationspflichten aus den gesetzlichen Grundlagen (Arbeitsschutz etc.) und des BGM-Systems sind einzuhalten. Sie benötigen schriftlich dokumentierte und geregelte Vorgaben wie mit Dokumenten, Aufzeichnungen und internen Audits umzugehen ist. Es können die Verfahren z.B. aus der ISO 9001 oder anderer Managementsysteme auf das BGM übertragen werden.
Musterprozess:
Wir dokumentieren die BGM- und Arbeitsschutzmaßnahmen, Reports etc. und nutzen z.B. die Verfahrensanweisung Lenkung von Aufzeichnungen / Lenkung von Dokumenten. Die Verfahrensanweisungen sind erstellt, aktuell und werden nachweislich in Bezug auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement-System umgesetzt.

