Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (oft auch als Unternehmerische Sozialverantwortung bezeichnet) umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht. Corporate Governance bezeichnet alle Regeln, Verfahren oder Gesetze, nach denen ein Unternehmen geführt oder betrieben wird.
Für den Aufbau eines CMS ist es notwendig, dass die Geschäftsführung, sich sowohl im Innenverhältnis gegenüber den Mitarbeitenden, als auch im Aussenverhältnis gegenüber Drittfirmen, zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Richtlinien und Regeln bekennt und für deren flächendeckende Einhaltung durch das Unternehmen sorgt. Diese unmissverständliche und bindende Vorbildfunktion und Haltung sollte gegenüber allen Beteiligten kommuniziert werden, auch um die Geschäftsführung selbst an die einmal getroffene Entscheidung zu binden. Die zusätzlichen, freiwilligen Kodizes aus Regelwerken wie CSR oder anderen sowie selbst erstellte Regelwerke, sollten ebenfalls im CMS erfasst und umgesetzt werden.
Diese Frage bildet Kapitel 5.2 der ISO 37301 ab.
Musterprozess:
Die Unternehmensleitung der MUSTERFIRMA GmbH ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Leitung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang hat sie dafür zu sorgen, dass auf allen Stufen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten nationalen wie internationalen Standards, die internen Verhaltensregeln sowie freiwilligen, selbst verordneten Standards, die über die gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. zu Nachhaltigkeitsthemen) im Unternehmen eingehalten werden (sog. Compliance). Damit soll eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung als Teil einer effizienten Corporate Governance sichergestellt werden. Wir haben das Bekenntnis der Leitung als eigenständiges Dokument Bekenntnis der Leitung verfasst.

