Die oberste Leitung kann die Aufgaben für das BGM an einen Verantwortlichen übertragen, behält aber immer die Gesamtverantwortung. Übertragung kann durch eine Bestellungsurkunde, Vermerk in der Stellenbeschreibung, in der Verantwortlichkeitsliste und im Organigramm vermerkt werden. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei die Einführung und Aufrechterhaltung der wesentlichen BGM-Prozesse sowie die regelmäßige Berichterstattung über die Leistung des BGM inkl. der Verbesserungsnotwendigkeiten. Es muss also einen verantwortlichen Mitarbeiter geben, der die Aktivitäten zum BGM zentral koordiniert, z.B. einen BGM-Beauftragten oder einen betrieblichen Gesundheitsmanager. Dieser muss schriftlich bestellt werden und sollte im Organigramm erscheinen. Gerne kann der BGM-Verantwortliche auch auf der Webseite und den Infobrettern in der Organisation kommuniziert werden. Die BGM-Verantwortlichen sollten über die notwendige Befähigung verfügen. Dies ist über Aus- und Fortbildungszertifikate in der Personalakte dokumentiert.
Musterprozess:
Wir haben die BGM-Verantwortlichkeiten über ein entsprechendes Organigramm geregelt. Der Nachweis ist aktuell und einsehbar. Der verantwortliche Mitarbeiter ist über Bestellungsschreiben schriftlich bestellt. Dies ist organisationsweit kommuniziert.

