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VIII-f Korrekturmaßnahmen

Die Organisation muss angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von erkannten Verstößen gegen

Compliance-Anforderungen ergreifen, um deren erneutes Auftreten zu verhindern. Ein dokumentiertes Verfahren muss eingeführt werden, um Anforderungen festzulegen zur:

  1. Bewertung von Verstößen gegen Compliance-Anforderungen,
  2. Ermittlung der Ursachen von Verstößen gegen Compliance- Anforderungen,
  3. Beurteilung des Handlungsbedarfs, um das erneute Auftreten von Verstößen gegen Compliance-Anforderungen zu
  4. verhindern,
  5. Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Maßnahmen,
  6. Aufzeichnung der Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen,
  7. Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Korrekturmaßnahmen und
  8. Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen.

Musterprozess:

Wir haben eine VA Korrekturmaßnahmen erstellt und setzen diese um.

Vorlagen

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Kapitelverzeichnis

  • Kapitel 8 Systemüberwachung
    • 8a Indikatoren
    • 8b Überwachung
    • 8c Feedback
    • 8d Compliance-Kontrolle
    • 8e Vorbeugungsmaßnahmen
    • 8f Korrekturmaßnahmen
    • 8g Audit
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